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Tierarztrechnung eingereicht,
Erstattung abgelehnt?
Das liegt meist an der Rechnung.

Das häufigste Problem bei der Leistungsabrechnung: Auf der Tierarztrechnung stehen Symptome statt Diagnosen. Die Versicherung stuft die Behandlung dann als Vorsorge ein — und erstattet maximal 100 €. Hier erfahren Sie, warum das passiert und wie Sie es vermeiden.

Das Kernproblem

Symptom auf der Rechnung
= Vorsorge in der Erstattung.

✗ So steht es oft auf der Rechnung

Nur Symptome dokumentiert

Allgemeine Untersuchung Durchfall Blutbild Infusion Medikament XY

Keine Diagnose, kein Verdacht auf Erkrankung. Für die Versicherung sieht das aus wie eine routinemäßige Vorsorgeuntersuchung.

✓ So sollte es auf der Rechnung stehen

Diagnose oder Verdacht dokumentiert

Untersuchung bei V.a. akute Gastroenteritis Kotuntersuchung Blutbild (Entzündungsparameter) Infusionstherapie bei Dehydration Antibiotikum wg. bakt. Infektion

Klarer Krankheitsbezug. Die Versicherung erstattet die vollen Behandlungskosten nach Tarif.

Aus der Praxis

Drei typische Fälle —
und wie es besser geht.

Fall 1: Lahmheit beim Hund

✗ Auf der Rechnung
„Lahmheit vorne links, Röntgen, Schmerzmittel"
✓ Besser
„V.a. Ellbogendysplasie (ED), Röntgen zur Diagnosesicherung, NSAID bei akuter Arthritis"
→ Mit Diagnose: volle Erstattung. Ohne: maximal 100 € Gesundheitspauschale.

Fall 2: Erbrechen bei der Katze

✗ Auf der Rechnung
„Erbrechen seit 2 Tagen, Ultraschall, Infusion"
✓ Besser
„V.a. Fremdkörperingestion, Abdomen-Ultraschall, Infusionstherapie bei Dehydration"
→ „Erbrechen" ist ein Symptom. „V.a. Fremdkörper" ist ein Krankheitsverdacht — und damit erstattungsfähig.

Fall 3: Juckreiz beim Hund

✗ Auf der Rechnung
„Juckreiz, Hautgeschabsel, Medikament"
✓ Besser
„V.a. atopische Dermatitis, Hautgeschabsel zum Ausschluss Demodikose, Apoquel bei allergischer Dermatitis"
→ Chronische Hauterkrankungen sind ein häufiger Streitpunkt. Klare Diagnosen verhindern Diskussionen.

Fall 4: Zahnstein bei der Katze

✗ Auf der Rechnung
„Zahnsteinentfernung in Narkose"
✓ Besser
„Behandlung bei FORL Grad 2, Zahnsteinentfernung, Extraktion Zahn 307 (resorptive Läsion), Dentalröntgen"
→ „Zahnstein" allein = Vorsorge (max. 100 €). „FORL" = Erkrankung = volle Erstattung.
Checkliste

Was Sie tun können —
je nach Perspektive.

Für Tierhalter

Vor und nach dem Tierarztbesuch

  • 1 Vor dem Besuch: Sagen Sie Ihrem Tierarzt, dass Ihr Tier versichert ist. Viele Praxen passen die Dokumentation dann automatisch an.
  • 2 Rechnung prüfen: Steht eine Diagnose oder ein Verdacht (V.a.) drauf? Oder nur Symptome wie „Durchfall", „Husten", „Lahmheit"?
  • 3 Nachfragen: Bitten Sie Ihren Tierarzt, die Diagnose auf der Rechnung zu ergänzen, wenn sie fehlt. Das ist kein Betrug — es ist korrekte medizinische Dokumentation.
  • 4 Erstattung abgelehnt? Kontaktieren Sie mich. Ich prüfe den Fall und kläre direkt mit der Leistungsabteilung.
Für Tierärztinnen & Tierärzte

Abrechnungstipps für versicherte Tiere

  • 1 Diagnose oder V.a. dokumentieren: „V.a. Gastroenteritis" statt nur „Durchfall". Das ist der entscheidende Unterschied für die Erstattung.
  • 2 GOT-Ziffern korrekt zuordnen: Steigerungssätze nachvollziehbar begründen (Zeitaufwand, Schwierigkeit, Nacht-/Notdienst).
  • 3 Medikamente begründen: „Antibiotikum wg. bakterieller Infektion" statt nur den Wirkstoffnamen.
  • 4 Nachsorge dokumentieren: Kontrolluntersuchungen mit Bezug zur Erstbehandlung verknüpfen.
  • 5 Rückfragen? Ich helfe gerne bei konkreten Abrechnungsfragen — auch als Ansprechpartner für Ihre Praxis.
Häufige Fragen

Abrechnung &
Erstattung.
Konkret geklärt.

Für Tierhalter
Der häufigste Grund: Auf der Rechnung stehen nur Symptome (z. B. „Durchfall", „Lahmheit"), aber keine Diagnose. Ohne dokumentierte Erkrankung stuft die Versicherung die Behandlung als allgemeine Vorsorge ein — und erstattet maximal die Gesundheitspauschale von bis zu 100 Euro.
Vorsorge (Impfungen, Entwurmung, Zahnstein ohne Befund) wird über die Gesundheitspauschale von bis zu 100 €/Jahr erstattet. Behandlungen bei Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankung werden regulär und vollständig nach Tarif erstattet — inklusive Diagnostik, Medikamente und Nachsorge. Der Unterschied liegt in der Dokumentation auf der Rechnung.
Bitten Sie Ihren Tierarzt, die Rechnung mit einer konkreten Diagnose oder einem Verdacht zu ergänzen. Falls das nicht hilft, kontaktieren Sie mich — ich prüfe den Fall und kläre direkt mit der Leistungsabteilung, ob eine erneute Einreichung Erfolg hat. Das ist einer der Gründe, warum persönliche Betreuung nach dem Abschluss wichtig ist.
Für Tierärzte
Versicherungen unterscheiden zwischen Vorsorge und Behandlung. Ohne Diagnose oder Verdachtsdiagnose (V.a.) kann die Leistungsabteilung nicht erkennen, dass eine Erkrankung vorlag. „Durchfall" könnte auch eine Futterumstellung sein — „V.a. Gastroenteritis" ist eindeutig eine behandlungsbedürftige Erkrankung.
Ja, eine nachträgliche Ergänzung der Diagnose ist möglich und oft die einfachste Lösung. Das ist keine Manipulation — es ist korrekte medizinische Dokumentation. Ergänzen Sie die Diagnose oder den Verdacht, und Ihr Kunde kann die Rechnung erneut einreichen.
Viele Praxen sind gewohnt, für Selbstzahler abzurechnen — da reicht eine Symptombeschreibung. Bei versicherten Tieren gelten andere Dokumentationsanforderungen. Es ist keine böse Absicht, sondern fehlende Routine mit Versicherungsabrechnungen. Das ändert sich, sobald man weiß, worauf es ankommt.

Erstattungsproblem?

Senden Sie mir die Rechnung — ich prüfe, ob eine erneute Einreichung Erfolg hat.

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