Beamte haben einen Sonderweg in der Krankenversicherung: Beihilfe plus private Restkostenversicherung statt GKV. Wie das System funktioniert, welche Sätze gelten, worauf es bei der Tarifwahl ankommt — ohne Vereinfachungen.
Die Beihilfe ist keine Krankenversicherung. Sie ist ein Zuschuss des Dienstherrn zu den tatsächlichen Krankheitskosten — nach Vorlage der Rechnungen, nicht automatisch. Die PKV deckt den Rest ab. Dieses System funktioniert nur, wenn beide Teile sauber aufeinander abgestimmt sind.
Der Dienstherr übernimmt einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen — also derjenigen Kosten, die die Beihilfeverordnung ausdrücklich anerkennt. Arztkosten nach GOÄ, Krankenhausleistungen, Medikamente auf Rezept, Heilmittel im vorgegebenen Rahmen. Die Erstattung erfolgt auf Antrag, nach Einreichung der Originalrechnungen. Kein Automatismus, keine Monatspauschale.
Was die Beihilfe nicht übernimmt, trägt die PKV-Restkostenversicherung: den verbleibenden Eigenanteil der beihilfefähigen Kosten sowie — je nach Tarif — auch Leistungen, die die Beihilfe grundsätzlich nicht anerkennt. Der PKV-Tarif wird so gewählt, dass Beihilfe und PKV zusammen auf 100 Prozent der Gesamtkosten kommen.
Beamte können freiwillig in der GKV bleiben oder eintreten — aber der Dienstherr zahlt in Rheinland-Pfalz keinen Arbeitgeberanteil zum GKV-Beitrag. Den vollen Beitrag tragen Sie allein. Gleichzeitig erhalten Sie Beihilfe nur für tatsächliche Krankheitskosten, die die GKV ohnehin abdeckt — die Beihilfe läuft dann ins Leere. Finanziell ergibt die Kombination Beihilfe + PKV fast immer die bessere Rechnung.
Der Beihilfesatz entscheidet, wie viel die PKV abdecken muss. Er ist nicht fix — er hängt von Lebensphase, Familiensituation und Status ab. Hier die maßgeblichen Sätze für Landes- und Bundesbeamte.
| Person / Situation | Beihilfesatz | PKV-Eigenanteil | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Aktiver Beamter (ohne oder 1 Kind) | 50 % | 50 % | Standardsatz im aktiven Dienst |
| Aktiver Beamter (ab 2 berücks. Kindern) | 70 % | 30 % | Satz steigt bei 2+ Kindern automatisch |
| Versorgungsempfänger (Pension) | 70 % | 30 % | Gilt ab Eintritt in den Ruhestand |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | 20 % | Günstigster Satz; für alle Kinder bis zur Altersgrenze |
| Ehegatten / eingetr. Lebenspartner | 70 % | 30 % | Gilt, wenn Gesamteinkünfte unter der Einkommensgrenze (RLP: ca. 20.000 €/Jahr) |
| Beamtenanwärter (während Ausbildung) | 50 % | 50 % | Wie aktiver Beamter; günstige Öffnungsaktionen nutzen |
Landesbeamte in RLP unterliegen der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO RLP), Bundesbeamte der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Die Grundsätze sind identisch — weitere Hintergründe im PKV für Beamte Ratgeber → — Beihilfesätze, beihilfefähige Aufwendungen und Sonderregelungen können im Detail abweichen. Im Raum Koblenz, Neuwied und Rhein-Lahn-Kreis berate ich sowohl Landesbeamte als auch Bundesbedienstete — etwa bei der Bundespolizei, dem Zoll, der Bundeswehr oder Bundesbehörden wie der Generalzolldirektion.
Nicht alle Beamten brauchen sofort eine PKV. Wer unter die Freie Heilfürsorge (FHF) fällt — etwa Bundespolizisten oder Bundeswehrsoldaten im aktiven Dienst — hat während der Dienstzeit vollen Gesundheitsschutz ohne eigene PKV. Wichtig: Mit Eintritt in den Ruhestand endet die Heilfürsorge. Dann wechselt man auf Beihilfe (70 %) und braucht plötzlich eine PKV.
Ein PKV-Tarif für Beamte tut mehr als nur den Beihilfe-Eigenanteil aufzufüllen. Er schließt auch Lücken, die die Beihilfe grundsätzlich nicht kennt. Welche das sind — und warum das bei der Tarifwahl entscheidend ist.
Beihilfeberechtigte sollten wissen, was außerhalb der beihilfefähigen Kosten liegt — hier trägt entweder die PKV oder Sie selbst:
Ein Beamten-PKV-Tarif steht und fällt mit drei Entscheidungen: Beihilfekonformität, Selbstbeteiligung und Optionsrecht. Alle drei hängen zusammen.
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Zur Beratung für BeamteDie Beitragshöhe hängt direkt am Eintrittsalter. Je früher der Einstieg, desto mehr Altersrückstellungen werden gebildet — und desto niedriger bleibt der Beitrag im Alter. Für Beamtenanwärter gibt es darüber hinaus Fenster, die man kennen muss.
Bereits während der Ausbildung gilt der volle Beihilfesatz von 50 Prozent. Wer in der Anwärterzeit eine PKV abschließt, startet mit einem sehr günstigen Eintrittsalter, bildet von Beginn an Altersrückstellungen und profitiert von Öffnungsaktionen einzelner Versicherer, die speziell für Anwärter ohne Gesundheitsprüfung konzipiert sind. Diese Fenster sind zeitlich begrenzt.
Innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung gilt die Öffnungsklausel: Eintritt ohne vollständige Gesundheitsprüfung — Risikozuschläge sind aber auf max. 30 % begrenzt möglich. Das klingt nach Vorteil — belastet aber das Kollektiv, weil auch schwer erkrankte Personen aufgenommen werden, deren Kosten alle Versicherten mittragen. Wer die Wahl hat: Eine anonyme Risikovoranfrage vorab ist sinnvoller. Für gesunde Bewerber oft bessere Konditionen ohne Zuschlag.
Im Ruhestand erhöht sich der Beihilfesatz auf 70 Prozent — der PKV-Beitrag sinkt entsprechend, weil nur noch 30 Prozent abzudecken sind. Dieser Effekt wirkt der natürlichen Beitragssteigerung im Alter entgegen. Wer früh eingestiegen ist und ausreichend Altersrückstellungen gebildet hat, profitiert im Ruhestand doppelt: höhere Beihilfe, solide Rückstellungen.
Bevor Sie einen PKV-Antrag stellen, lässt sich Ihre Versicherbarkeit anonym klären. Dabei wird Ihr Gesundheitsprofil ohne Namensnennung bei den relevanten Versicherern angefragt. Sie erfahren, ob und zu welchen Konditionen eine Aufnahme möglich wäre — ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird. Ich nutze dafür die professionellen Vergleichstools SOFTFAIR und psponline. Das schützt Ihre Daten und öffnet den Blick auf alle Optionen.
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