Start / Glossar

Versicherungsglossar. Fachbegriffe ohne Fachchinesisch.

Von Altersrückstellungen bis Wartezeit: Alle wichtigen Begriffe aus PKV, Tierkrankenversicherung und bKV – verständlich erklärt, ohne Versicherungsdeutsch.

4,97 ★ Bewertung 70+ Kundenstimmen 100% Empfehlung Seit 2006
Nachschlagewerk

Alle Begriffe auf einen Blick.

Springen Sie direkt zum passenden Buchstaben – oder scrollen Sie einfach durch.

A

Altersrückstellungen
In der privaten Krankenversicherung wird ein Teil Ihres Beitrags als Rücklage angespart. Dieses Kapital federt steigende Gesundheitskosten im Alter ab und verhindert, dass Ihr Beitrag im Rentenalter explodiert. Je früher Sie einsteigen, desto mehr Rückstellungen bauen Sie auf – ein entscheidender Unterschied zur GKV.
Ambulante Behandlung
Jede ärztliche Versorgung, bei der Sie nicht stationär im Krankenhaus aufgenommen werden. Dazu zählen Arztbesuche, Facharzttermine, Laboruntersuchungen und ambulante OPs. In der PKV sind ambulante Leistungen oft umfassender versichert als in der GKV – inklusive Heilpraktiker oder spezielle Diagnostik, je nach Tarif.
Annahmepolitik
Jeder Versicherer entscheidet individuell, welche Risiken er annimmt. Die Annahmepolitik legt fest, unter welchen Bedingungen ein Antrag angenommen, mit Zuschlag versehen oder abgelehnt wird. Deshalb kann es sein, dass Sie bei Versicherer A abgelehnt werden, bei Versicherer B aber problemlos angenommen werden. Eine anonymisierte Risikovoranfrage klärt das vorab.

B

Beitragsanpassung (BAP)
PKV-Beiträge sind nicht lebenslang festgeschrieben. Steigen die Gesundheitskosten oder ändern sich die versicherungsmathematischen Grundlagen, kann der Versicherer die Beiträge anpassen. Das ist gesetzlich geregelt und kein Zeichen eines schlechten Tarifs – sondern ein Mechanismus, der den Tarif langfristig stabil hält.
Beitragsrückerstattung (BRE)
Reichen Sie innerhalb eines Jahres keine Rechnungen ein, erhalten Sie bei vielen Tarifen Geld zurück. Bei der HanseMerkur gibt es die BRE z. B. im Best Fit, Advanced Fit und Smart Fit. Der Betrag kann je nach Tarif und Leistungsfreiheit bis zu mehrere Monatsbeiträge betragen – ein echtes Spar-Instrument für gesunde Versicherte.
Beihilfe
Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn einen Zuschuss zu den Krankheitskosten – die Beihilfe. Sie deckt je nach Familienstand und Bundesland 50–80 % der Kosten. Den Rest sichern Beamte über eine private Restkostenversicherung ab. Deshalb ist die PKV für Beamte fast immer günstiger als die GKV.
Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Eine bKV ist eine arbeitgeberfinanzierte Zusatzversicherung für die Belegschaft. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge, die Mitarbeitenden profitieren von Leistungen wie Zahnersatz, Heilpraktiker oder Vorsorge – ohne Gesundheitsprüfung. Steuerlich absetzbar als Sachbezug bis 50 Euro pro Monat.
Bruttobeitrag vs. Nettobeitrag
Der Nettobeitrag ist der rein versicherungsmathematisch kalkulierte Beitrag. Der Bruttobeitrag enthält zusätzlich Sicherheitszuschläge und Verwaltungskosten. In der PKV wird häufig der Nettobeitrag beworben – der tatsächlich zu zahlende Betrag (Zahlbeitrag) liegt oft deutlich darunter. Achten Sie bei Vergleichen immer auf den Zahlbeitrag.

E

Erstinformation (§11 VersVermV)
Beim ersten Beratungskontakt muss Ihnen Ihr Vermittler eine gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation aushändigen. Darin stehen: Name und Anschrift, Register-Nummer, Status (Makler, Mehrfachagent oder Ausschließlichkeit), Beschwerdewege und Vergütungsform. Das ist kein Bürokratie-Monster, sondern Ihr Schutz als Verbraucher.

G

Gesundheitsprüfung / Gesundheitsfragen
Vor Abschluss einer PKV, Tierkrankenversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung stellt der Versicherer Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand. Auf Basis Ihrer Antworten wird das Risiko bewertet. Wichtig: Beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig – falsche Angaben können im Leistungsfall zur Vertragsanfechtung führen.
GOT – Gebührenordnung für Tierärzte
Die GOT regelt, was Tierärzte für ihre Leistungen berechnen dürfen. Seit November 2022 gilt die neue GOT mit deutlich erhöhten Sätzen. Abgerechnet wird zwischen dem 1-fachen und 4-fachen Satz – je nach Aufwand, Zeitpunkt und Komplexität. Eine gute Tierkrankenversicherung sollte mindestens bis zum 3-fachen Satz erstatten, besser bis zum 4-fachen.

H

Hundehalterhaftpflicht
Als Hundehalter haften Sie unbegrenzt für Schäden, die Ihr Hund verursacht – egal ob ein Radfahrer stürzt, ein anderes Tier verletzt wird oder ein Sachschaden entsteht. In vielen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflicht Pflicht. Die Beiträge sind überschaubar, der Schutz existenziell. Ohne diese Police riskieren Sie Ihr gesamtes Vermögen.

J

JAEG – Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die JAEG (auch Versicherungspflichtgrenze) bestimmt, ab welchem Bruttoeinkommen Angestellte in die PKV wechseln dürfen. Für 2026 liegt sie bei 77.400 Euro brutto pro Jahr (6.450 Euro/Monat). Ihr Gehalt muss mindestens ein volles Kalenderjahr über dieser Grenze liegen, bevor der Wechsel möglich wird.

K

Krankentagegeld
Bei längerer Krankheit endet nach sechs Wochen die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers. Das Krankentagegeld sichert Ihr Einkommen darüber hinaus ab. In der PKV wird es individuell vereinbart und orientiert sich an Ihrem Nettoeinkommen. Für Selbstständige ist es besonders wichtig, da sie keine gesetzliche Lohnfortzahlung haben.

L

Leistungsfreiheit
Wenn Sie innerhalb eines Versicherungsjahres keine Leistungen in Anspruch nehmen, gelten Sie als leistungsfrei. Viele PKV-Tarife belohnen das mit einer Beitragsrückerstattung. Bei Tierkrankenversicherungen kann Leistungsfreiheit ebenfalls zu Bonusleistungen oder stabilen Beiträgen führen. Es lohnt sich also, Kleinstbeträge selbst zu tragen.

N

Nachversicherungspflicht
Fällt Ihr Einkommen wieder unter die JAEG (z. B. durch Teilzeit oder Jobwechsel), werden Sie als Angestellter wieder versicherungspflichtig in der GKV – die sogenannte Nachversicherungspflicht. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie sich innerhalb von drei Monaten von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das sollte gut durchdacht sein.

O

Obliegenheiten
Obliegenheiten sind Ihre vertraglichen Pflichten als Versicherungsnehmer. Dazu gehören z. B. die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen, die rechtzeitige Schadensmeldung und die Mitwirkung bei der Schadenregulierung. Verletzen Sie Obliegenheiten, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.

P

PKV-Wechselrecht (§204 VVG)
§204 VVG gibt Ihnen das Recht, innerhalb Ihres PKV-Unternehmens in einen anderen Tarif zu wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung (soweit die Leistungen nicht höher sind). Dabei nehmen Sie Ihre Altersrückstellungen mit. Das ist oft eine bessere Alternative als ein Wechsel des Versicherers, bei dem Rückstellungen verloren gehen können.

R

Risikovoranfrage (anonymisiert)
Bevor Sie einen verbindlichen Antrag stellen, können Sie anonym bei mehreren Versicherern anfragen, ob und zu welchen Bedingungen eine Annahme möglich wäre. Ihr Name wird dabei nicht genannt – eine Ablehnung erscheint also nirgends. Das ist besonders wichtig bei Vorerkrankungen und schützt Sie vor unnötigen Ablehnungen in Ihrer Versicherungshistorie.

S

Sachversicherung (Tier = Sache im BGB)
So sehr wir unsere Tiere lieben: Rechtlich gelten Hund und Katze im deutschen BGB als Sache. Deshalb fällt die Tierkrankenversicherung versicherungstechnisch unter die Sachversicherung. Das hat Auswirkungen auf Regulierung, Versicherungssummen und Vertragsrecht – und erklärt, warum Tier-Policen anders funktionieren als Ihre eigene Krankenversicherung.
Selbstbeteiligung (SB)
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie bei jedem Leistungsfall selbst tragen. In der PKV senkt eine höhere SB den Monatsbeitrag – Sie tragen dafür mehr Risiko im Krankheitsfall. Bei Tierkrankenversicherungen ist die SB häufig pro Rechnung oder Jahr definiert. Wichtig: Rechnen Sie durch, ob sich eine hohe SB für Ihre individuelle Situation wirklich lohnt.

T

Tierkrankenversicherung vs. Tier-OP-Versicherung
Zwei Produkte, die häufig verwechselt werden. Die Tierkrankenversicherung ist der Vollschutz: Sie deckt ambulante Behandlungen, Vorsorge, Medikamente und Operationen ab. Die Tier-OP-Versicherung leistet ausschließlich bei chirurgischen Eingriffen (inkl. Nachbehandlung). Sie ist günstiger, lässt aber die laufenden Tierarztkosten unversichert. Die richtige Wahl hängt von Budget und Risikobereitschaft ab.

V

Versicherungspflichtgrenze (= JAEG)
Die Versicherungspflichtgrenze ist ein anderer Name für die JAEG. Sie wird jedes Jahr vom Gesetzgeber angepasst und bestimmt, ab welchem Bruttojahreseinkommen Angestellte sich privat versichern dürfen. 2026 beträgt sie 77.400 Euro. Für Beamte, Selbstständige und Freiberufler gilt diese Grenze nicht – sie können unabhängig vom Einkommen in die PKV.
Vorerkrankung / Vorvertragliche Anzeigepflicht
Alle Erkrankungen, Beschwerden und Behandlungen, die vor Vertragsabschluss bestehen, gelten als Vorerkrankungen. Sie müssen diese bei der Antragstellung vollständig angeben – das ist die vorvertragliche Anzeigepflicht. Verschweigen Sie etwas, riskieren Sie den gesamten Versicherungsschutz. Eine offene Kommunikation ist immer der bessere Weg.

W

Wartezeit
Die Wartezeit ist der Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch keine Leistungen abgerufen werden können. Bei Tierkrankenversicherungen gilt typischerweise: 0 Tage bei Unfällen, 1 Monat allgemeine Wartezeit, 6–12 Monate für besondere Leistungen wie Operationen oder bestimmte Erkrankungen. In der PKV entfällt die Wartezeit bei Wechsel aus einer bestehenden Vorversicherung oft ganz.
Häufige Fragen

Noch Fragen zum Glossar?

Die wichtigsten Antworten rund um Versicherungsbegriffe und ihre Bedeutung.

Wer die Grundbegriffe versteht, kann Angebote besser vergleichen, Kleingedrucktes richtig einordnen und fundierte Entscheidungen treffen. Sie müssen kein Experte werden – aber die wichtigsten 20 Begriffe schützen Sie vor teuren Fehlentscheidungen.

Die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) arbeitet nach dem Solidarprinzip: Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen. Die PKV (private Krankenversicherung) kalkuliert nach dem Äquivalenzprinzip: Der Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang bei Eintritt.

Ja. Viele Begriffe wie Wartezeit, Selbstbeteiligung, Gesundheitsprüfung oder Vorerkrankung gelten sowohl für die PKV als auch für Tierkrankenversicherungen. Spezifische Tier-Begriffe wie GOT oder die Unterscheidung Tierkranken- vs. Tier-OP-Versicherung finden Sie ebenfalls hier.

Selbstverständlich. Wenn Ihnen ein Begriff fehlt oder Sie eine Erklärung nicht verstehen, schreiben Sie mir einfach. Ich erweitere das Glossar regelmäßig – und Ihre Fragen helfen dabei, die richtigen Themen aufzunehmen.

Nein. Das Glossar gibt Ihnen Orientierung und hilft, Fachsprache zu verstehen. Für individuelle Entscheidungen – insbesondere bei PKV-Wechsel, Vorerkrankungen oder komplexen Tarifsituationen – ist eine persönliche Beratung unverzichtbar.

Begriff nicht gefunden?

Schreiben Sie mir – ich erkläre Ihnen jeden Versicherungsbegriff persönlich und erweitere das Glossar bei Bedarf.

Jetzt Kontakt aufnehmen
Weiterführende Themen

Produkte & Beratung.

Vom Glossar zur konkreten Lösung – diese Seiten bringen Sie weiter.